Unternehmensverkauf mittels Marktwertermittlung
Worin unterscheiden sich die theoretischen Unternehmensbewertungen und die Marktwertermittlung?
Finanzmathematische Verfahren liefern einen theoretisch hergeleiteten Unternehmenswert. Unklar ist, ob dieser im Verkaufsfall am Markt erzielbar ist. Wird ausschließlich der theoriebasierte Wert als Grundlage genommen, finden potenziell höhere Bewertungsangebote keine Berücksichtigung. Daher bietet sich bei Verkauf die (anonyme) Marktwertermittlung an. Hierbei geschieht die Bewertung des Unternehmens direkt am Markt („anonymes Bieterverfahren“). Potenzielle Kaufinteressenten geben auf Basis anonymisierter Informationen über das zum Verkauf stehende Unternehmen ein Angebot ab (Bewertungsindikation). So liefert die Marktwertermittlung im Vergleich zu theoriebasierten Verfahren einen realistischeren, belastbareren Wert, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Weiterer Vorteil ist, dass potenzielle Kaufinteressenten gleich mitgeliefert werden. Im Anschluss an die Marktwertermittlung entscheidet der Verkäufer, wem er seine Identität offenlegt.
Warum sollte der Verkäufer für diese Wertbestimmung einen Berater in Anspruch nehmen? Wo unterstützen Sie den Verkäufer?
Meist herrscht auf Verkäuferseite keine Transaktionserfahrung, dafür allerdings auf Käuferseite. Dieses Ungleichgewicht sollte durch einen erfahrenen Berater aufgehoben werden. Bei der Marktwertermittlung identifizieren wir potenzielle Kaufinteressenten (Mix aus Strategen, Finanzinvestoren, Privatinteressenten), recherchieren nach infrage kommenden Kandidaten und validieren diese. Zudem wird die Finanz- und Ertragslage durch tiefgreifende Finanz- und Potentialanalysen aufbereitet und mögliche bereinigungsfähigen Effekte werden identifiziert. Auch in späteren Verhandlungsphasen und bei der Sorgfaltsprüfung unterstützen wir unsere Mandanten.
Sind die Ergebnisse der Marktwertermittlung stets über den theoretischen Werten oder gibt es hier auch mal Überraschungen?
Es geht bei der anonymen Marktwertermittlung vorrangig um die Maximierung der Transaktionswahrscheinlichkeit für unsere Mandanten. Die Kaufpreismaximierung findet insbesondere durch einen erfahrenen Berater in Verhandlungen statt. Dabei muss die vorher eingeholte Bewertung nicht die höchste sein – das Gesamtpaket bestehend aus der Bewertung, der „Chemie zwischen den Parteien“ und dem Fahrplan des potenziellen Käufers muss stimmen. Das wiederum ist von Mandant zu Mandant unterschiedlich. Genauso individuell ist es, ob wir über oder unter dem theoretisch erwarteten Wert liegen. Bei der Einholung indikativer Bewertungsangebote entsteht in der Regel eine Spanne, die oftmals sehr hoch ausfällt. Gerade bei extremen Ausreißern hilft daher die Erfahrung der Berater, die Nachhaltigkeit des Angebots einzuschätzen.